Pressemitteilung vom 11.12.2009 Abschlussbericht


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     Delmenhorst, den 10.12.2009

Pressemitteilung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Interessengemeinschaft B212-freies Deich- und Sandhausen liegt jetzt der 143 Seiten umfassende Schlussbericht der Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung für die B212neu vor (Überprüfung der Verkehrssituation in der Region Delmenhorst zur Entlastung bebauter Bereiche).

In dem Schlussbericht (Stand: September 2009) werden zusätzlich zu den bereits bekannten Planfällen 1 bis 9  die folgenden Planfälle erfasst und bewertet:

1. Planfall 10: Südvariante mit zusätzlichen flankierenden (verkehrslenkenden) Maßnahmen in Delmenhorst
2. Planfall 11: Südvariante mit zusätzlicher Umfahrung von Delmenhorst (Entwicklungsachse) und verkehrslenkenden Maßnahmen in Delmenhorst

Wie schon in der Vergangenheit praktiziert, werden auch in dem Schlussbericht alle Planfälle mit der Südvariante (Bezugsfall) verglichen. Ein Vergleich mit dem Prognose Nullfall findet nicht statt! Diese Vorgehensweise  hat irreführende Bewertungen zur Folge.

Resultat dieser einseitigen Bewertungen ist dann das folgende Endergebnis auf der Seite 52:

„Aus den Ergebnissen der Planfälle 1 bis 10 ergibt sich Planfall 11 mit einer zusätzlichen Ortsumgehung Delmenhorst sowie den flankierenden Maßnahmen in Delmenhorst als für die Stadt Delmenhorst und die angrenzenden Landkreis vorteilhafteste Lösung.“

Vergleicht man jedoch die absoluten Verkehrszahlen, so kann man  in vielen Bereichen keineswegs von einer vorteilhaftesten Lösung durch den Planfall 11 ausgehen. Im Gegenteil, hier kommt es teilweise sogar zu deutlichen Mehrbelastungen. Die Verkehrsoptimierte Nordvariante VoN erweist sich in vielen Bereichen als zumindest gleichwertig, wenn nicht sogar als deutlich besser. Als Beispiele seien genannt:

1. Stedinger Landstraße in Neuendeel (Prognose Nullfall 2025 10600 Kfz, Südvariante 22400 Kfz, mit Verkehrslenkung in DEL 19000 Kfz, mit Verkehrslenkung und Entwicklungsachse 12500 Kfz, verkehrsoptimierte Nordvariante VoN 13100 Kfz)
2. Nutzhorner Straße in Delmenhorst (Prognose Nullfall  8000 Kfz, Südvariante 7200 Kfz, mit Verkehrslenkung in DEL  7600 Kfz, mit Verkehrslenkung und Entwicklungsachse 11900 Kfz!!, VoN 6700 Kfz)
3. Mühlenstraße in Ganderkesee (Prognose Nullfall 7900 Kfz, Südvariante 6200 Kfz; mit Verkehrslenkung in DEL 6400 Kfz, mit Verkehrslenkung und Entwicklungsachse 9600 Kfz, VoN 6400 Kfz).

Der Sachverhalt ist sehr komplex. Daher haben wir zur Verdeutlichung  eine Tabelle mit den absoluten Verkehrszahlen beigefügt, aus der die Be- und Entlastungswirkungen für die einzelnen Planfälle hervorgehen. Die Verkehrszahlen wurden den Verkehrsabbildungen des Schlussberichtes entnommen. Wir bitten darum, diese Tabelle bei der Berichterstattung zu berücksichtigen.

Die Interessengemeinschaft stellt als Prüfungsergebnis des Schlussberichtes  fest:

· Im Gegensatz zur unausgewogenen Südvariante bewirkt die VoN nach wie vor eine gleichmäßige Entlastung bebauter Gebiete. Zusätzliche Belastungen werden minimiert.
· Die Südvariante verursacht neben örtlich begrenzten Entlastungswirkungen eine überaus starke  Belastung (Überlastung) bebauter Gebiete in der Gesamtregion Delmenhorst.  Die Folgen sind für die betroffenen Menschen fatal.
· Der Planfall 10 (Südvariante plus verkehrslenkende Maßnahmen in Delmenhorst) stellt keine Problemlösung dar und ist der VoN in der Entlastungswirkung in vielen Bereichen deutlich unterlegen.
· Der Planfall 11 (Südvariante plus Verkehrslenkung in Delmenhorst plus Entwicklungsachse) verursacht eine neue Belastung bebauter Gebiete und bietet gegenüber der VoN  ebenfalls keine wesentlichen Vorteile in der Entlastungswirkung. Daher stellt der Planfall 11 keine Problemlösung dar. Zudem ist die Realisierung aufgrund der örtlichen Widerstände äußerst ungewiss.
· Nur die VoN berücksichtigt die Interessen von Mensch und Natur gleichermaßen. Diese Interessen werden von den Straßenplanern im bisherigen Planungsverfahren leider nicht in dem erforderlichen Maß berücksichtigt. Daher wird eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Durchsetzung dieser Interessen immer wahrscheinlicher. Die Kosten werden erheblich sein. Daher bittet die Interessengemeinschaft alle betroffenen Bürger um finanzielle Unterstützung:

Interessengemeinschaft B212neu e.V.
Konto-Nr. 263 480 500
BLZ 280 671 70
Raiffeisen-Volksbank Delmenhorst-Schierbrok eG

· Weitere Informationen (auch zum Klagefonds) sind auf unserer website www.igb212neu.de erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen


Uwe Kroll
Martin Clausen
Sprecher der Interessengemeinschaft B212-freies Deich- und Sandhausen