Mai 2010 : Einwendung in Niedersachsen gegen die Landesplanerische Feststellung


In intensiver Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt haben wir  auf 22 Seiten Verfahrens- und Formfehler des bisherigen Raumordnungsverfahrens zusammengefasst. Damit ist sichergestellt, das diese Fehler auch weiterhin im
Planfeststellungsverfahren gerügt werden können. Weitere Einzelheiten sind der Einwendung zu entnehmen.

Alle Punkte können in dem zu erwartenden Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluß von großer Bedeutung sein.

Unsere Unterschriftenaktion war ebenfalls sehr erfreulich. In weniger als einer Woche haben wir 359 Personen Unterschriften eingesammelt, die unsere Einwendung unterstützen.

Naturschutzverbände in Niedersachsen werden unsere Einwendung ebenfalls unterstützen bzw. werden sich diese für das weitere Planungsverfahren  in einer Erklärung gegenüber der Regierungsvertretung zu eigen machen. Damit  sind auch für diese anerkannten Naturschutzverbände noch alle Rechtswege  offen.

@=Aktuelle Dokumente:Einwendung vom 3.Mai.2010=@